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Auftaktveranstaltung des Kommunalen Klimapaktes (KKP): Ein Meilenstein für nachhaltige Stadtentwicklung

Autor: Karsten Brand; 08.2024

Um die Kommunen bei den Handlungsfeldern des kommunalen Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimawandelfolgen zu unterstützen, wurde der Kommunale Klimapakt (KKP) ins Leben gerufen. Wichtige Beteiligte sind hierbei die Energieagentur Rheinland-Pfalz, das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen, die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen. Die Leitung obliegt dem Klimaschutzministerium.

Der Kommunale Klimapakt bietet den beteiligten Kommunen eine individuelle Beratung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen. Das Hauptziel besteht darin, das Engagement für Klimaschutz und die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels in den Kommunen zu verstärken. Die Expert*innen des KKP unterstützen aktiv bei der Entwicklung maßgeschneiderter Strategien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

In der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern fand am 27.03.2024 die mit Spannung erwartete Auftaktveranstaltung des KKP statt. Die Veranstaltung markierte den Start in eine verbesserte und zielgerichtete Klimapolitik und bot eine Plattform für den Austausch innovativer Ideen und bewährter Praktiken.

Zu den wichtigsten Angeboten des Kommunalen Klimapaktes gehören:

  • Analyse des Ist-Zustandes zu „Klimaschutz“ und „Klimawandelanpassung“
  • Gezielte, bedarfsorientierte Beratung und individuelle Begleitung
  • Gemeinsame Erarbeitung von Strategien
  • Instrumente und Hilfestellungen (Tools, Leitfäden, Checklisten, Auslegungshilfen)
  • Unterstützung beim Aufbau einer transparenten Projektsteuerung
  • Begleitung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen
  • Konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Fördermitteln
  • Netzwerk zum intensiven fachlichen Austausch
  • Anerkennung und Sichtbarkeit der eigenen Klimapolitik
  • Zentrale Kontaktstelle für Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen in Kommunen
  • Unbürokratische Umsetzungshilfe durch eine effiziente und transparente Projektsteuerung
  • Kommunale Bedarfe werden unmittelbar über die Energieagentur erfasst und zentral gebündelt
  • Aktive Mitwirkung an der Ausgestaltung und Fortführung des KKP

Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart. Anschließend soll der Pakt mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.