Erste Hilfe im Förderdschungel
Die meisten klimaschädlichen Emissionen im Landkreis entstehen in Haushalten (32%) und im Verkehr (43%). Denn rund 87% der Wärmeversorgung und die allermeisten Fahrzeuge sind fossil. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz machen den Landkreis künftig emissionsfrei. Für den individuellen Energiewechsel gibt's Fördergelder vom Staat.
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Erste Förder-Hilfe
Das Energietelefon der Verbraucherzentrale ist unter 0800 / 60 75 600 erreichbar. Anrufe sind kostenfrei.
Der Energiewechsel in Deutschland
Energiewechsel heißt: Energie sparen und erneuerbare Energien ausbauen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hilft Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bei der Finanzierung: Je höher die Energieffizienz, desto höher die Zuwendung.
Förderung für Gebäude
Kreditförderung: KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit Krediten.
- Privatpersonen erhalten Kredite mit Tilgungszuschuss für Sanierung und Neubau. Unterstützt werden Fachplanungen, Dämmung, Solardach, Heizung, Sicherheitsanlagen u.V.m.
- Unternehmen bekommen Strom, Wärme- und Kältetechnik, Fahrzeuge, GreenIT, Motoren, Pumpen u.V.m. gefördert. Das KfW Umweltprogramm unterstützt außerdem Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen.
- Soziale Einrichtungen und Vereine erhalten Kredite mit Tilgungszuschuss für Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und nachhaltige Mobilität.
Förderzuschüsse: BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Ihre Maßnahmen für Effizienz und Emissionsfreiheit.
Gefördert werden außerdem Energieberatungen und Sanierungsfahrpläne.
Förderung für Heizungsanlagen
Förderungen der KfW
- KfW 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude). Die Förderung ist erhältlich für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Der Zugang erfolgt gestaffelt.
Förderungen der BEG
- BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für private Haushalte).Unterstützung des Vorhabens durch zinsverbilligten Krediten sowie mit Investitionszuschüssen. Förderung erfolgt je nach Maßnahme
Förderungen zur nachhaltigen Mobilität
Förderungen der KfW
Für Unternehmen
- KfW 268, 269 (Investitionskredit nachhaltige Mobilität). Gefördert werden Investitionen privater und öffentliche Unternehmen und Organisationen in klimafreundliche Fahrzeuge und Infrastruktur.
- KfW 293 (Klimaschutzoffensive für den Mittelstand). In Verbindung mit der Energieversorgung sind Investitionen in Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur möglich.
Für Kommunen
- KfW 267 (Nachhaltige Mobilität). Gefördert werden kommunale Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur und IKT.
Für soziale Organisationen und Vereine
- KfW 268, 269 (Investitionskredit nachhaltige Mobilität). Gefördert werden Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen und Organisationen in klimafreundliche Fahrzeuge und Infrastruktur.
Treibhausgasquote für Elektromobilität
Seit 2022 können mit vollelektrischen Fahrzeugen vermiedene Emissionen "weiterverkauft" werden. Das gilt auch für viele Elektroroller und -Nutzfahrzeuge. Sie profitieren mit jährlichen Prämien ab 250 €. Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Förderungen des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Förderungen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) werden von den einzelnen Kommunen gesteuert.
Erfahren Sie hier, welche Verbandsgemeinden Maßnahmen, wie etwa die Anschaffung von Balkonkraftwerken oder auch die Pflanzung klimaresilienter Bäume, bezuschussen.