Erste Hilfe im Förderdschungel
Die meisten klimaschädlichen Emissionen im Landkreis entstehen in Haushalten (32%) und im Verkehr (43%). Rund 87% der Wärmeversorgung und 99,8% der Fahrzeuge sind fossil. Erneuerbare Energien machen den Landkreis künftig klimaneutral. Es muss aber auch eingespart werden. Für den individuellen Energiewechsel gibt's Fördergelder vom Staat.
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Erste Förder-Hilfe
Das Energietelefon der Verbraucherzentrale ist unter 0800 / 60 75 600 erreichbar. Anrufe sind kostenfrei.
Der Energiewechsel in Deutschland
Energiewechsel heißt: Energie sparen und erneuerbare Energien ausbauen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hilft Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bei der Finanzierung von Klimaschutz-Maßnahmen. Je höher die Energieffizienz, desto höher die Zuwendung.
Kreditförderung für Gebäude
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit Krediten.
- Privatpersonen bekommen Kredite mit Tilgungszuschuss für Sanierung und Neubau. Unterstützt werden Fachplanungen, Dämmung, Solardach, Heizung, Sicherheitsanlagen u.V.m.
- Unternehmen bekommen Strom, Wärme- und Kältetechnik, Fahrzeuge, GreenIT, Motoren, Pumpen u.V.m. gefördert. Das KfW Umweltprogramm unterstützt außerdem Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen.
- Kommunen und öffentliche Einrichtungen erhalten Kredite mit Tilgungszuschuss für Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und nachhaltige Mobilität.
Förderzuschüsse für Gebäude
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit Zuschüssen für
- Wohngebäude und für
- Nichtwohngebäude
Förderanträge können Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen stellen. Gefördert werden viele Maßnahmen an Strom und Wärme sowie der Gebäudehülle. Gefördert werden auch Energieberatungen und Sanierungsfahrpläne.
Umweltbonus für Elektromobilität
Der Umweltbonus fördert Leasing und Kauf von elektrisch betriebenen PKW. Bei einem Nettolistenpreis von 40.000€ stehen 2023 noch 4.500€ Förderung in Aussicht. Ihren Förderantrag können Sie beim BAFA stellen.
Treibhausgasquote für Elektromobilität
Seit 2022 können mit vollelektrischen Fahrzeugen vermiedene Emissionen "weiterverkauft" werden. Das gilt auch für viele Elektroroller und -Nutzfahrzeuge. Sie profitieren mit jährlichen Prämien ab 250 €. Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
KfW-Förderungen für Mobilität
Für Unternehmen (derzeit keine spezielle Förderung für Wallboxen)
- KfW 268, 269 (Investitionskredit nachhaltige Mobilität). Gefördert werden Investitionen privater und öffentliche Unternehmen und Organisationen in klimafreundliche Fahrzeuge und Infrastruktur.
- KfW 293 (Klimaschutzoffensive für den Mittelstand). In Verbindung mit der Energieversorgung sind Investitionen in Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur möglich.
Für Kommunen
- KfW 267 (Nachhaltige Mobilität). Gefördert werden kommunale Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur und IKT.
Für soziale Organisationen und Vereine
- KfW 268, 269 (Investitionskredit nachhaltige Mobilität). Gefördert werden Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen und Organisationen in klimafreundliche Fahrzeuge und Infrastruktur.