Erste Hilfe im Förderdschungel

Die meisten klimaschädlichen Emissionen im Landkreis entstehen in Haushalten (32%) und im Verkehr (43%). Denn rund 87% der Wärmeversorgung und die allermeisten Fahrzeuge sind fossil. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz machen den Landkreis künftig emissionsfrei. Für den individuellen Energiewechsel gibt's Fördergelder vom Staat.

Finden Sie passende Fördermittel!

Bild: Gelbes Kabeltelefon vor gelbem Hintergrund
Mike Meyers | Unsplash

Erste Förder-Hilfe

Das Energietelefon der Verbraucherzentrale ist unter 0800 / 60 75 600 erreichbar. Anrufe sind kostenfrei.

Der Energiewechsel in Deutschland

Energiewechsel heißt: Energie sparen und erneuerbare Energien ausbauen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hilft Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bei der Finanzierung: Je höher die Energieffizienz, desto höher die Zuwendung.

Förderung für Gebäude

Kreditförderung: KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit Krediten.

  • Privatpersonen erhalten Kredite mit Tilgungszuschuss für Sanierung und Neubau. Unterstützt werden Fachplanungen, Dämmung, Solardach, Heizung, Sicherheitsanlagen u.V.m.
  • Unternehmen bekommen Strom, Wärme- und Kältetechnik, Fahrzeuge, GreenIT, Motoren, Pumpen u.V.m. gefördert. Das KfW Umweltprogramm unterstützt außerdem Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen.
  • Soziale Einrichtungen und Vereine erhalten Kredite mit Tilgungszuschuss für Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und nachhaltige Mobilität.

Förderzuschüsse: BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Ihre Maßnahmen für Effizienz und Emissionsfreiheit.

Gefördert werden außerdem Energieberatungen und Sanierungsfahrpläne.

Förderung für Heizungsanlagen

Förderungen der KfW

  • KfW 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude). Die Förderung ist erhältlich für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung. Der Zugang erfolgt gestaffelt.

Förderungen der BEG

  • BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für private Haushalte).Unterstützung des Vorhabens durch zinsverbilligten Krediten sowie mit Investitionszuschüssen. Förderung erfolgt je nach Maßnahme

Förderungen zur nachhaltigen Mobilität

Förderungen der KfW

Für Unternehmen

  • KfW 268, 269 (Investitionskredit nachhaltige Mobilität). Gefördert werden Investitionen privater und öffentliche Unternehmen und Organisationen in klimafreundliche Fahrzeuge und Infrastruktur.
  • KfW 293 (Klimaschutzoffensive für den Mittelstand). In Verbindung mit der Energieversorgung sind Investitionen in Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur möglich.

Für Kommunen

  • KfW 267 (Nachhaltige Mobilität). Gefördert werden kommunale Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur und IKT.

Für soziale Organisationen und Vereine

  • KfW 268, 269 (Investitionskredit nachhaltige Mobilität). Gefördert werden Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen und Organisationen in klimafreundliche Fahrzeuge und Infrastruktur.

Treibhausgasquote für Elektromobilität

Seit 2022 können mit vollelektrischen Fahrzeugen vermiedene Emissionen "weiterverkauft" werden. Das gilt auch für viele Elektroroller und -Nutzfahrzeuge. Sie profitieren mit jährlichen Prämien ab 250 €. Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Förderungen des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Förderungen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) werden von den einzelnen Kommunen gesteuert.
Erfahren Sie hier, welche Verbandsgemeinden Maßnahmen, wie etwa die Anschaffung von Balkonkraftwerken oder auch die Pflanzung klimaresilienter Bäume, bezuschussen.